Nachteilsausgleich im Studium

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Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können im Studium einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn sie in Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Prüfungen und Leistungsnachweisen benachteiligt werden. Es ist zu beachten, dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung (z. B. Sinnesbeeinträchtigung, körperliche oder psychische Beeinträchtigung, chronische Erkrankung etc.) handeln muss, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird.

Dabei darf die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht die generelle Studierfähigkeit betreffen. Vielmehr sollen durch den Nachteilsausgleich Prüfungsbedingungen so gestaltet werden, dass die Studierenden trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Prüfungsleistung erbringen können, d. h., es geht darum, möglichst chancengleiche Prüfungsbedingungen herzustellen.

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist ein schriftlicher Antrag, in dem die Notwendigkeit für einen Nachteilsausgleich begründet wird. Eine Möglichkeit zum Download des "Formulars auf Nachteilsausgleich" finden Sie hier.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete Auswirkungen auf das Studium bzw. die Prüfung sind durch ein fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest zu belegen. Ergänzend können weitere geeignete Nachweise/Dokumente beigefügt werden.

Aus den Belegen muss hervorgehen:

  1. Dass es sich um eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die bereits über einen längeren Zeitraum besteht oder mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird. Die genaue Diagnose muss nicht genannt werden.
  2. Worin die Einschränkung besteht und wie sich die Einschränkung auf das Studium bzw. die Prüfungssituation auswirkt.
  3. Ggf. Vorschläge, wie ein angemessener Nachteilsausgleich aussehen könnte.

Studierenden wird empfohlen, sich allgemein zum Thema Nachteilsausgleich bei dem Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) beraten zu lassen und den konkreten Antrag auf Nachteilsausgleich in einem individuellen Beratungsgespräch zu erörtern bzw. eine Stellungnahme des Bereichs Behinderung und Studium (DoBuS) einzuholen.

Der Antrag sowie die Belege sollten so formuliert und abgestimmt sein, dass der Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der dadurch bedingten Studienerschwernis auch ohne medizinische bzw. krankheitsbezogene Vorkenntnisse nachvollziehbar ist. Darüber hinaus sollte der Antrag die gewünschten Änderungen bzw. Anpassungen der Prüfungsmodalitäten nennen und begründen. Der vollständige Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig, spätestens vor der Anmeldung der Prüfung bei der Zentralen Prüfungsverwaltung der Technischen Universität Dortmund einzureichen. Diese leitet ihn dann an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter, der über den Antrag entscheidet.

Download des Formulars "Antrag auf Nachteilsausgleich"

Allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite "Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen" des Deutschen Studierendenwerks.