Technische Hilfen, Studien- und Kommunikationsassistenz

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Die Beantragung und Organisation von technischen Hilfen (siehe auch Arbeitsraum und Hilfsmittelpool von DoBuS sowie von Studien- und Kommunikationsassistenzen liegt im persönlichen Zuständigkeitsbereich von beeinträchtigten Studierenden mit Unterstützungsbedarf. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe. Art und Umfang richten sich nach den individuellen Auswirkungen der jeweiligen Beeinträchtigung im gewählten Studiengang.

An der TU Dortmund berät DoBuS sowohl Studierende als auch Studieninteressierte mit Beeinträchtigung, das heißt, eine Beratung ist bereits vor Beginn des Studiums möglich. Es empfiehlt sich, die Beratung frühzeitig aufzusuchen, da zwischen Beantragung und Bewilligung oft längere Zeiträume liegen.