Studienfinanzierung

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Wie ist die Finanzierung des Lebensunterhalts im Studium für Studierende mit Beeinträchtigung geregelt? Zur Beantwortung dieser Frage müssen sich Studierende mit Behinderung und chronische Krankheit mit verschiedenen Förderangeboten auseinandersetzen, denn es gibt keine zentrale Förderstelle. Für die Finanzierung des Unterhalts können mehrere Kostenträger in Frage kommen. Allgemeine Informationen sind u.a. zu finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für Studieninteressierte bzw. Studierende der TU Dortmund ist das Studierendenwerk Dortmund der richtige Ansprechpartner.

BAföG

Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium

  • Kapitel VIII: "Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe“ in der Broschüre "Studium und Behinderung" des Deutschen Studentenwerks.
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zum Besuch einer Hochschule (Hochschulempfehlungen) herausgegeben, die in NRW empfehlenden Charakter für die Bewilligung von Leistungen zur Deckung des behinderungsbedingten Studienmehrbedarfs aus Mitteln der Eingliederungshilfe haben.
  • Stipendienführer für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten: Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit der Universität Würzburg hat einen Stipendienführer zusammengestellt, der Kontaktdaten und weitere Informationen über Stiftungen enthält und bei der Stipendiensuche unterstützt.

Kindergeld

Studierenden mit Beeinträchtigung oder chronischer Krankheit steht ein längerer Bezug vom Kindergeld zu, wenn sie ihren Lebensunterhalt aufgrund der Beeinträchtigung nicht selber bestreiten können. Dabei ist der Grad der Behinderung nicht maßgeblich. Siehe hierzu die Infoseite des Studentenwerks Oldenburg zum Kindergeld bei Behinderung oder chronischer Krankheit