Härtefallanträge bei der Studienplatzvergabe

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Studienplatzvergabe: Sonderanträge bei hochschulstart.de

In bundesweit zulassungsbeschränkten und einigen weiteren Studiengängen werden die Studienplätze über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Entscheidend sind dabei in erster Linie die Kriterien NC (Numerus Clausus) und Wartezeit. Beeinträchtigte Bewerber und Bewerberinnen können in dem Bewerbungsverfahren folgende Sonderanträge stellen:

  • Antrag auf Nachteilsausgleich (NC) – Sonderantrag E
  • Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) – Sonderantrag F
  • Härtefallantrag (sofortige Zulassung zum Studium) – Sonderantrag D
  • Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes – Sonderantrag A

Alle Sonderanträge müssen mit dem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes zusammen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgegeben werden. Dem Antrag sind stets Belege beizufügen. Kopien müssen beglaubigt sein. Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein.

Weiterführende Infos finden Sie in den folgenden Abschnitten dieser Seite und in der PDF-Broschüre „Ergänzende Informationen für ihre Studienplatzbewerbung“ im Kapitel "Die Sonderanträge" von Hochschulstart.de

Antrag auf Nachteilsausgleich (NC) – Sonderantrag E

Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn die Abiturnote beeinträchtigungsbedingt schlechter ausgefallen ist als sie ohne Beeinträchtigung ausgefallen wäre. Dem Antrag sind beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse und ein detailliertes Schulgutachten der Schule beizufügen. Dieses muss deutlich machen, inwiefern sich die Beeinträchtigung auf die Verschlechterung der Abiturnote ausgewirkt hat.

Antrag auf Nachteilsausgleich (NC)

Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) – Sonderantrag F

Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn das Abitur beeinträchtigungsbedingt erst später gemacht wurde als es ohne Beeinträchtigung hätte gemacht werden können. Wer beispielsweise beeinträchtigungsbedingt später eingeschult wurde oder ein Schuljahr krankheits- oder beeinträchtigungsbedingt wiederholen musste, bekommt zwei Wartesemester zusätzlich "gutgeschrieben".

Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit)

Härtefallantrag (sofortige Zulassung zum Studium) – Sonderantrag D

Hochschulstart.de reserviert 2% der verwalteten Studienplätze für sog. Härtefälle, in denen eine sofortige Zulassung zum Studium erforderlich ist. Neben verschiedenen anderen Gründen kann ein Härtefall auch aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung vorliegen. Als Beleg ist ein fachärztliches Gutachten oder ggf. auch ein anderer Beleg einzureichen.

Härtefallantrag (sofortige Zulassung zum Studium)

Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes – Sonderantrag A

Gibt es Gründe, die an einen bestimmten Studienort binden, kann der Sonderantrag A gestellt werden. Berücksichtigt wird der bevorzugte Studienort allerdings nur noch in der Abiturbesten- und der Wartezeitquote in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen, also weder in der Quote, nach der die Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben werden, noch in Vergabeverfahren, die im Service-Verfahren für die Hochschulen abgewickelt werden.